Jetzt übernehmen - Charmantes, voll ausgestattetes Restaurant in Bad Homburg
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Das Restaurant verfügt über insgesamt 129 Sitzplätze, die je nach Bedarf aufgestockt werden können, sowie über 4 Garagenstellplätze. Der Gebäudezustand ist gut, was auf regelmäßige Pflege und Instandhaltung hinweist. Dadurch macht das Restaurant bereits von außen einen einladenden und gepflegten Eindruck.
Beim Betreten des Restaurants fällt sofort die großzügige und ansprechende Gestaltung der Räumlichkeiten auf. Der Gastraum bietet ausreichend Platz für zahlreiche Gäste und überzeugt durch eine gemütliche Atmosphäre. Die Einrichtung ist modern und stilvoll, was dazu beiträgt, dass sich die Gäste rundum wohlfühlen.
Neben dem Gastraum verfügt die Immobilie über eine gut ausgestattete Küche mit Gasanschluss und professionellem Equipment. Zudem gibt es einen separaten Bereich für Veranstaltungen oder geschlossene Gesellschaften. Insgesamt bietet die Immobilie hervorragende Voraussetzungen für einen erfolgreichen gastronomischen Betrieb.
Objekt-ID: 1025-702
Zustand: Gepflegt
Verfügbar ab: Sofort
Keller: Ja
Sitzplätze innen: 49 (möglich 65)
Sitzplätze außen: 80 (möglich 150)
Stellplatzanzahl: 4
Stellplatztyp: Garage
Kaltmiete: 4.772,24 EUR
Umlagen: 742 EUR
Warmmiete: 5.819,95 EUR (inkl. MwSt.)
Kaution: 17.000 EUR
Stromkosten: 1.800 EUR
*
Die Küche verfügt über Gas.
Das Restaurant befindet sich im Stadtzentrum von Bad Homburg vor der Höhe, das sich durch seine charmante Altstadt mit historischen Gebäuden, malerischen Gassen und einem lebendigen Marktplatz auszeichnet.
Bad Homburg verfügt über eine gute Infrastruktur mit ausgezeichneten Verkehrsanbindungen nach Frankfurt und in die umliegende Region.
Die Nähe zum Frankfurter Flughafen macht die Region zudem auch für internationale Gäste attraktiv.
GELDWÄSCHE:
ILTIGER Immobilien ist als Immobilienmakler nach § 2 I Nr. 14, § 10 III und § 11 I, II Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, beim Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung mit ernsthaftem Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages, die Identität des Vertragspartners festzuhalten und zu überprüfen. § 11 IV GwG in Verbindung mit § 11 VI GwG sieht Ihrerseits mitwirkungspflichtig vor, dass das Maklerunternehmen relevante Daten Ihres Personalausweises bei natürlichen Personen mittels Fotokopie des Personalausweises festhält. Bei juristischen Personen muss eine Kopie des Handelsausweises als Nachweis zur Berechtigung vorgelegt werden. Die gespeicherten Daten werden 5 Jahre aufbewahrt.
HAFTUNG:
Die dem Kunden übermittelten Angaben zu dem jeweils vorgestellten Objekt beruhen auf Informationen des Eigentümers/Verkäufers. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt ILTIGER Immobilien keine Haftung. Eine bestimmte Beschaffenheit des Objekts ist nicht vereinbart, Garantien werden nicht abgegeben. Dies gilt auch für etwaige Äußerungen des Verkäufers oder Dritter im Hinblick auf Eigenschaften der vorgestellten Objekte, etwa in einem Exposé oder einer Annonce. Die dort enthaltenen Angaben sind keine verbindlichen Auskünfte über Eigenschaften oder Beschaffenheiten, sondern ausschließlich Beschreibungen Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenwertung.
PROVISION:
Bei Unterzeichnung des Mietvertrages verpflichten Sie sich, der Firma ILTIGER Immobilien (Inh. Hüseyin Iltiger) die vereinbarte Maklercourtage in Höhe von 3 Bruttomonatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Bruttomonatsmiete setzt sich zusammen aus der vereinbarten Kaltmiete zzgl. der Nebenkostenvorauszahlung. Die Berechnungsgrundlage für die Maklercourtage sind die im endgültig geschlossenen Mietvertrag vereinbarten Konditionen, nicht die ursprünglich im Exposé genannten Angaben.
EXPOSÉ:
Der Mietinteressent bestätigt hiermit, das Exposé zur angebotenen Immobilie vollständig erhalten, eingesehen und geprüft zu haben.
SONSTIGES:
Die im Exposé angegebenen Mietkonditionen, insb. die Höhe der monatlichen Kaltmiete, der Nebenkostenvorauszahlung sowie der Kaution, sind unverbindlich und können sich bis zum Abschluss des Mietvertrages jederzeit ändern. Die verbindlichen Mietkonditionen werden erst durch den abschließend geschlossenen Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter rechtswirksam festgelegt. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Mietinteressent bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er über diese Regelung informiert wurde und damit einverstanden ist.
