Einfamilienhaus auf Erbpachtgrundstück - 5 Zimmer mit Terrasse & Stellplatz
Objektart
Adresse
Objektdaten
Informationen
Ausstattung
Details
Das charmante Einfamilienhaus befindet sich in einem Altbau aus dem Jahr 1952. Die Wohnfläche beträgt 108 m², aufgeteilt auf zwei Etagen. Auf dem 251 m² großen Erbpachtgrundstück steht ein gepflegtes Haus mit vier Schlafzimmern, einem Badezimmer und insgesamt fünf Zimmern. Das Gebäude verfügt zudem über einen Keller, eine Terrasse sowie einen Parkplatz für ein Fahrzeug.
Beim Betreten des Hauses gelangt man zunächst in den Eingangsbereich, von dem aus man in das gemütliche Wohnzimmer gelangt. Die geräumige Küche bietet ausreichend Platz für gemeinsame Mahlzeiten und das Badezimmer ist funktionell eingerichtet. Die vier Schlafzimmer eignen sich ideal für eine Familie oder können alternativ als Arbeits- oder Gästezimmer genutzt werden. Die Terrasse lädt im Sommer zum Verweilen im Freien ein.
Die Immobilie besticht nicht nur durch ihre solide Bauweise, sondern auch durch die gepflegte Ausstattung. Mit einem eigenen Parkplatz, Keller und einer einladenden Terrasse bietet dieses Einfamilienhaus alles, was man für ein angenehmes Wohnen benötigt. Dank der zentralen Lage sind Einkaufsmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel schnell erreichbar. Ein idealer Ort, um sich in den eigenen vier Wänden wohlzufühlen.
Hinweis zur Erbpacht:
Das Haus befindet sich auf einem Erbpachtgrundstück, das sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befindet. Beim Erbbaurecht gehört das Grundstück nicht dem Hauseigentümer; stattdessen wird ein Erbbauzins an den Grundstückseigentümer gezahlt. Die Erbpachtzahlungen erfolgen vierteljährlich (alle drei Monate). Dadurch können Immobilien oftmals zu einem günstigeren Kaufpreis erworben werden, da der Grundstückswert nicht mitgekauft wird.
Objekt ID: 0825-683
Hinweis zum Erbbaurecht
Erbbaurecht gültig bis: 30.11.2050
Erbbaurechtsgeber: Stadt Frankfurt am Main
Erbbauzins (seit 2021 angepasst):
Jahreszins: 2.949,58 EUR
Vierteljährliche Zahlung: 737,25 EUR
Der Erbbauzins wird alle drei Monate automatisch von der Stadt Frankfurt am Main abgebucht.
Allgemeine Objektinformationen
Baujahr: 1952
Energieausweis: ist in Arbeit und wird Ihnen bei der Besichtigung vorgelegt.
Heizung: Junkers ZR 18-3 AE, Baujahr 1994
Warmwasserspeicher: 2017 erneuert
Erneuerung Trinkwasser-Hausanschluss:
o Zeitraum: 11/2014 - 02/2015
Kosten
Grundsteuer B:
o 318,37 EUR -> zahlbar vierteljährlich
Müll + Straßenreinigung:
o 101,43 EUR -> zahlbar vierteljährlich
Das Einfamilienhaus befindet sich in einer der begehrten Wohnlagen Frankfurts, im Stadtteil Sachsenhausen, direkt an der Grenze zu Oberrad. Die Lage besticht durch ihre ruhige und grüne Umgebung sowie die gleichzeitig sehr gute Anbindung an das Stadtzentrum. In der unmittelbaren Nachbarschaft befinden sich zahlreiche Parks, Geschäfte und Restaurants, die bequem zu Fuß erreichbar sind. Familien schätzen besonders die Nähe zu Schulen und Kindergärten sowie die sichere und familienfreundliche Atmosphäre.
GELDWÄSCHE:
ILTIGER Immobilien ist als Immobilienmakler nach § 2 Abs. 1 Nr. 14, § 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 1 und 2 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, beim Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung mit ernsthaftem Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages, die Identität des Vertragspartners festzuhalten und zu überprüfen. § 11 Abs. 4 GwG in Verbindung mit § 11 Abs. 6 GwG sieht Ihrerseits mitwirkungspflichtig vor, dass das Maklerunternehmen relevante Daten Ihres Personalausweises bei natürlichen Personen mittels Fotokopie des Personalausweises festhält. Bei juristischen Personen muss eine Kopie des Handelsausweises als Nachweis zur Berechtigung vorgelegt werden. Die gespeicherten Daten werden 5 Jahre aufbewahrt.
HAFTUNG:
Die dem Kunden übermittelten Angaben zu dem jeweils vorgestellten Objekt beruhen auf Informationen des Eigentümers / Verkäufers. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt ILTIGER Immobilien keine Haftung. Eine bestimmte Beschaffenheit des Objekts ist nicht vereinbart, Garantien werden nicht abgegeben. Dies gilt auch für etwaige Äußerungen des Verkäufers oder Dritter im Hinblick auf Eigenschaften der vorgestellten Objekte, etwa in einem Exposé oder einer Annonce. Die dort enthaltenen Angaben sind keine verbindlichen Auskünfte über Eigenschaften oder Beschaffenheiten, sondern ausschließlich Beschreibungen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenwertung.
PROVISION:
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