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Objekt-ID: 0526-790
Bei dem Objekt handelt es sich um ein vollerschlossenes Baugrundstück (3 Flurstücke) mit einer Fläche von ca. 2.500 m².
Zum Baubestand gehören aktuell ein Wohnhaus sowie landwirtschaftliche Gebäude:
1. Wohnhaus - Baujahr ca.1880
2. Alte Scheune/Stall - Baujahr ca. 1880
3. Maschinenhalle - Baujahr ca. 1975
4. Stall / Scheune - Baujahr ca. 1960
5. Maschinenhalle - Baujahr ca. 1965
6. Güllegrube und Futtersilos - Baujahr ca. 1960
7. Garage - Baujahr 1965
Das Grundstück ist ab Juli 2026 verfügbar, kann nach Absprache jedoch auch früher verfügbar sein.
Wir freuen uns darauf, Ihnen dieses Objekt im Rahmen einer gemeinsamen Besichtigung vorzustellen und sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen!
Hattersheim am Main liegt in Hessen, direkt am Main und nahe Frankfurt am Main. Die Stadt verbindet ruhiges Wohnen mit einer guten städtischen Anbindung.
Das Grundstück befindet sich im Hattersheimer Stadtteil Eddersheim, zentral im Ortskern. Der Bahnhof ist nur 800 m entfernt, die A66 rund 3 km und der nächste REWE-Markt etwa 1,5 km. Besonderheit des Grundstücks ist die durchgehende Verbindung von der Ecke Bahnhofstraße/Bleichstraße zur Anton-Flettner-Straße.
Hattersheim bietet vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, darunter Supermärkte wie Edeka und Globus sowie Wochenmärkte mit regionalen Produkten. Für Freizeit und Erholung sorgen zahlreiche Parks sowie das Mainufer in den Stadtteilen Eddersheim und Okriftel, die sich ideal zum Joggen, Radfahren oder Spazierengehen eignen. Sportvereine und Schwimmbäder ergänzen das umfangreiche Freizeitangebot.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist sehr gut. Die S-Bahn-Linie S1 verbindet Hattersheim direkt mit Frankfurt, während regionale Buslinien das Angebot erweitern. Zusätzlich sorgen gut ausgebaute Radwege und die Nähe zur A66 für flexible Mobilität innerhalb des Rhein-Main-Gebiets.
GELDWÄSCHE:
ILTIGER Immobilien ist als Immobilienmakler nach § 2 Abs. 1 Nr. 14, § 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, beim Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung mit ernsthaftem Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages, die Identität des Vertragspartners festzuhalten und zu überprüfen. § 11 Abs. 4 GwG in Verbindung mit § 11 Abs. 6 GwG sieht Ihrerseits mitwirkungspflichtig vor, dass das Maklerunternehmen relevante Daten Ihres Personalausweises bei natürlichen Personen mittels Fotokopie des Personalausweises festhält. Bei juristischen Personen muss eine Kopie des Handelsausweises als Nachweis zur Berechtigung vorgelegt werden. Die gespeicherten Daten werden 5 Jahre aufbewahrt.
HAFTUNG:
Die dem Kunden übermittelten Angaben zu dem jeweils vorgestellten Objekt beruhen auf Informationen des Eigentümers / Verkäufers. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt ILTIGER Immobilien keine Haftung. Eine bestimmte Beschaffenheit des Objekts ist nicht vereinbart, Garantien werden nicht abgegeben. Dies gilt auch für etwaige Äußerungen des Verkäufers oder Dritter im Hinblick auf Eigenschaften der vorgestellten Objekte, etwa in einem Exposé oder einer Annonce. Die dort enthaltenen Angaben sind keine verbindlichen Auskünfte über Eigenschaften oder Beschaffenheiten, sondern ausschließlich Beschreibungen Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenwertung.
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